Wird ein Schaden durch eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit an einer fremden Sache zugefügt, so spricht man von einem Bearbeitungsschaden. Durch wessen Schuld der Schaden entstanden ist, spielt keine Rolle. Es wird zwischen Bearbeitungsschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterschieden. Um sich gegen Bearbeitungsschäden abzusichern, kann eine LVM Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese reguliert ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche und unterstützt bei berechtigten Ansprüchen. Bearbeitungsschäden entstehen vor allem bei Handwerksbetrieben, wodurch sich eine diesbezügliche Versicherung vor allem für handwerkliche Unternehmen lohnt. So kann ein Versicherungsschutz gegen Personen- und Sachschäden bezogen werden, wobei eine pauschale Versicherungssumme in entsprechender Höhe individuell ausgehandelt wird.
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