Wozu dient das Beamtenversorgungsgesetz und worum handelt es sich hierbei?

Das Beamtenversorgungsgesetz, kurz BeamtVG, wird derzeit noch vom Bund und den Ländern dafür angewandt, um die Versorgung von Beamten und Richtern zu regeln. Es besteht aus insgesamt 15 Abschnitten und ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es trat am 1. Jänner 1977 in Kraft. Das Beamtenversorgungsgesetz wird für Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und aller Körperschaften angewandt, für die das öffentliche Recht angewandt werden kann. Für die Länder gilt es nur noch so lange, bis diese etwaige abweichende Landesbeamtenversorgungsgesetze verabschiedet haben. Zum Inhalt des Beamtenversorgungsgesetzes gehören zahlreiche Vorschriften.

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