Was versteht man im Versicherungswesen unter Rettungskosten?

Zu den Rettungskosten werden alle Aufwendungen gezählt, die dem Versicherungsnehmer entstehen, um seine Rettungspflicht zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem, einen unmittelbar bevorstehenden Schadenfall abzuwenden. Aber auch die Schadenminderungskosten werden zu den Rettungskosten gezählt. Diese bezeichnen die Kosten, die entstehen, um bei einem bereits eingetretenen Schaden für eine möglichst geringe Schadenssumme zu sorgen. Der Versicherer muss die Rettungskosten übernehmen, auch wenn diese keinen Erfolg gebracht haben. Allerdings kommt es hinsichtlich der Höhe der Rettungskosten auf die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme an. Denn Rettungskosten und andere Entschädigungen dürfen die Versicherungssumme nicht übersteigen, was eine Unterversicherung bedeuten würde.

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