Unter einer Mahnung versteht man eine Art von Zahlungserinnerung, mit der ein Schuldner von seinem Gläubiger aufgefordert wird, eine ausstehende Schuld zu begleichen. Im klassischen Mahnwesen besteht der Mahnablauf aus drei verschiedenen Mahnstufen, 1. Mahnung, 2. Mahnung und 3. Mahnung.
Während bei der ersten Mahnung üblicherweise noch keine Kosten zusätzlich verrechnet werden, ist dies bei 2. und dritter Mahnung oftmals schon der Fall. Hier ist der Gläubiger berechtigt, Mahnspesen für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu berechnen. Aber auch Verzugszinsen, die mit jedem weiteren Tag höher werden, können dem Schuldner verrechnet werden. Auch dadurch soll der Schuldner dazu bewegt werden, die Zahlung rasch auszuführen.
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