Was ist ein Unterjährigkeitszuschlag?

Im Bereich von Versicherungen wird ein Unterjährigkeitszuschlag berechnet. Dabei handelt es sich um eine Aufzahlung des Versicherungsnehmers, wenn die Versicherungsdauer eines Versicherungsvertrages unter einem Jahr liegt. Grundsätzlich haben Versicherungsverträge mehrjährige Laufzeiten. Wird ein Versicherungsvertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen, so muss der Versicherungsnehmer den Unterjährigkeitszuschlag bezahlen. Bei diesen Verträgen handelt es sich grundsätzlich über individuelle und speziell abgerechnete Tarife. Außerdem müssen diese vom Versicherungsnehmer nicht gekündigt werden, sondern enden automatisch. Dies liegt daran, dass diese durch den vereinbarten Ablauf beendet werden. Der Unterjährigkeitszuschlag darf nicht mit dem Ratenzahlungszuschlag verwechselt werden, der bei speziellen Zahlungsweisen entsteht.

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