Was versteht man unter materiellem Versicherungsbeginn?

Als materiellen Versicherungsbeginn versteht man jenen Zeitpunkt, ab welchem ein Versicherer den Versicherungsschutz für Versicherungsfälle übernimmt, welche innerhalb des vereinbarten Zeitraumes auftreten. Grundsätzlich sind der materielle Versicherungsbeginn und der Beginn des Versicherungsverhältnisses identisch. Der materielle Versicherungsbeginn wird vom VVG her mit 0 Uhr des Tages des formellen Versicherungsbeginns festgelegt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer sind möglich, wobei der materielle Versicherungsbeginn grundsätzlich nach dem formellen Versicherungsbeginn liegt. Das liegt daran, dass in der Regel ein Risiko nicht erst versichert werden kann, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Ausnahmeregelungen sind möglich und können mit dem Versicherer vereinbart werden.

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