Was ist die Vertragslaufzeit bei Versicherungsverträgen?

Die Vertragslaufzeit von Versicherungsverträgen wird grundsätzlich zwischen Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbart. In der Regel läuft ein Versicherungsvertrag vom Beginn bis zum Ende der Versicherung. Während beim Versicherungsbeginn zwischen materiellem, formellem und technischem Beginn unterschieden wird, kann der Versicherungsvertrag durch Ablauf, Tod oder Kündigung enden. Es gibt keine gesetzlichen Höchstlaufzeiten für Versicherungsverträge, wobei Verlängerungsklauseln zulässig sind. Zum Schutz des Versicherungsnehmers besteht die Möglichkeit, Versicherungsverträge nach einer dreijährigen Laufzeit zu kündigen, wobei eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Durch das Kündigungsrecht kann die Vertragslaufzeit von Versicherungsverträgen früher beendet werden, als die ursprünglich zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart wurde.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Versicherungen

Wie ist deine Meinung dazu?