Was ist das Veräußerungsverbot bei Immobilien
Häufig werden Immobilien von den Eltern oder Großeltern an die Kinder übereignet. Diese sind somit Eigentümer der Immobilie. Wenn die Personen, die die Immobilie verschenkt haben, jedoch nicht wollen, dass die Immobilie verkauft wird, kann ein Veräußerungsverbot vereinbart werden. Häufig wird dies auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. So endet die Gültigkeit des Veräußerungsverbotes häufig mit dem Tod der Personen, die die Immobilie vererbt bzw. finanziert haben.