Krankengeld

Erkrankt ein Arbeitnehmer, so kann er seine Arbeit nicht erledigen und würde somit auch keine Gegenleistung, also den Lohn oder das Gehalt, bekommen. Das Krankengeld ersetzt diesen Lohnausfall, damit der Versicherte trotzdem für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Das Krankengeld steht somit allen Versicherten zur Verfügung, die wegen Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht arbeiten können. Die Höhe des Krankengeldes liegt bei 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgeltes, darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen. Das Krankengeld wird einen maximalen Zeitraum vom 78 Wochen gewährt, wenn es sich fortwährend um dieselbe Krankheit handelt. Das Krankengeld wird auch gewährt, wenn kranke Kinder gepflegt werden müssen, sofern dies durch ein ärztliches Attest belegt wird.

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