Was definieren Versicherungen als Arbeitsunfähigkeit?

Für die Zahlung von Versicherungsentschädigungen stellt die Arbeitsunfähigkeit bei vielen Versicherungsverträgen ein wichtiges Detail dar. Grundsätzlich sprechen Versicherungen von Arbeitsunfähigkeit, wenn die versicherte Person aufgrund Krankheit, Unfall usw. nicht arbeiten kann bzw. der beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Damit die Arbeitsunfähigkeit der Versicherung mitgeteilt werden kann, ist ein ärztlicher Befund bzw. ein Attest notwendig, welches übermittelt werden muss. Der Arzt bestätigt darin die Arbeitsunfähigkeit, woraufhin die Versicherung etwaige vereinbarte Versicherungsleistungen erbringt. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitsunfähigkeit in der Regel nur von vorübergehender Dauer ist, da man andernfalls von dauernder Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit spricht.

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