Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler übernimmt die Vertragsabwicklung zwischen einer Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler, der für eine bestimmte Versicherung agiert, steht es dem Versicherungsmakler frei, für welche Gesellschaft er Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern abschließt. Die Rechte und auch die Pflichten, die ein Makler gegenüber der Versicherungsgesellschaft hat, werden im Maklervertrag geregelt. Damit der Versicherungsmakler im Auftrag des Versicherungsnehmers bei einer Versicherung Verträge abschließen oder kündigen darf, muss der Kunde dem Makler eine so genannte Maklervollmacht unterzeichnen. Versicherungsmakler müssen bei Terminen oder Beratungsgesprächen mit Kunden Protokolle über den Geschäftskontakt und die Beratung führen, welche vom Makler und vom Kunden unterzeichnet werden müssen.

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