Einkommensteuer, Einkommenssteuer

Die Summen die man aus den 7 Einkunftsarten (Einkünfte aus der Forst- und Landwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, nicht selbständiger Arbeit wie zum Beispiel Arbeiter oder Angestellter, Vermietung oder Verpachtung, sonstige Einkünfte, Kapitalvermögen wie zum Beispiel Geldanlagen, Sparbücher, etc.) generieren kann bezeichnet man als Einkommen. Weiters wird dann die Summe aller Einnahmen hergenommen und von diesen wird die Summe von allen Sonderausgaben und weiteren Belastungen abgezogen. Der Betrag der hier übrig bleibt ist dann die Grundsumme für die Berechnung der Einkommensteuer. Steuerpflichtig sind in Österreich alle Personen die Ihren Wohnsitz in Österreich gemeldet haben oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Lediglich das Existenzminimum ist für alle Steuerpflichtigen Personen uneingeschränkt steuerfrei. Das Basiseinkommen welches von der Steuer nicht gemindert werden kann beträgt in Österreich Für Arbeitnehmer 10.900 Euro und für Selbständige 10.000 Euro.

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