Pendlerpauschale, Fahrtkostenersatz

Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden für gewöhnlich schon sämtliche Fahrtkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit abgegolten. Der Anspruch auf die große Pendlerpauschale oder auf die kleine Pendlerpauschale ist aber unter folgenden Voraussetzungen gegeben : Wenn eine bestimmte Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz gegen ist bzw. wenn die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel entweder nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Diese Pendlerpauschale mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Wenn der Arbeitnehmer an mehreren Wohnsitzen gemeldet ist, so muss er die Entfernung vom nächst gelegenen Wohnsitz aus berechnen.  Die Benützung des Fahrzeuges ist dafür nicht nachzuweisen.

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