Einkommensteuererklärung in Österreich

Eine Einkommenssteuererklärung ist immer dann abzugeben wenn das Einkommen aus selbständiger Arbeit - wobei hierbei keine Lohnsteuerpflichtigen Einkommen enthalten sein dürfen - , die 10.000 Euro überschreiten. Wenn andere Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezogen werden deren Ertrag 730 EUR im Jahr übersteigt und das Einkommen größer als 10.900 Euro ist.  Wenn eine Doppelbeschäftigung besteht sprich 2 oder mehrere nicht selbständige Tätigkeiten bzw. Berufe ausgeübt werden und das Gesamteinkommen mehr als die 10.900 Euro beträgt. Oder wenn das Finanzamt einer Aufforderung zu Abgabe der Einkommensteuererklärung versendet. Die Einkommensteuererklärung kann elektronisch über "FinanzOnline" übermittelt werden. Bzgl. der Fristen die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gesetzt wurden, diese können bei einer Begründung für die Verzögerung verlängert werden und wenn der Steuerberater oder der Wirtschaftstreuhänder für die Abgabe der Einkommensteuererklärung zuständig ist, so sind auch längere Fristen möglich. Dieser Antrag auf Fristverlängerung kann sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen.

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