Abgabetermin Lohnsteuer

Wer ein Unternehmen führt und auch Mitarbeiter beschäftigt, muss natürlich auch Steuern abführen. Dabei gibt es unterschiedliche Abgabetermine für die verschiedenen Steuern. Auch für die Lohnsteuer, die für die der Arbeitgeber für die im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter abliefert und an das Finanzamt überweist. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten, da es ansonsten zu erhöhten Kosten durch Mahnungen und Verzugszinsen kommen kann, wie es auch bei den anderen Steuerarten der Fall sein kann. Die Lohnsteuererklärung muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres an das österreichische Finanzamt übermittelt werden, wenn man die Erklärung online abgibt. Wenn man sie jedoch schriftlich per Post oder persönlich an das Finanzamt übermittelt, so ist dies schon bis zum 30. April zu erledigen. In der Regel wird eine Versäumnis von bis zu einigen Tagen geduldet, jedoch sollte man den Goodwill des Finanzamtes nicht überreizen. Schließlich muss auch nach der Abgabe noch eine Menge Arbeit seitens der Finanzamtmitarbeiter erledigt werden. Da die Lohnsteuer jedoch üblicherweise in jedem Monat gleich abläuft und sich nur bei Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen oder natürlich auch beim Austritt oder der Aufnahme von Mitarbeitern ändert, sollte eine rechtzeitige Abgabe der Lohnsteuererklärung kein Hindernis darstellen. Vor allem, wenn die Erklärung über das Internet abgegeben wird, ergibt sich dadurch natürlich ein großer Komfortvorteil.

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