Welche Aufgaben obliegen einem Handelsvertreter?

Ein selbständiger Gewerbetreibender, der damit betraut ist, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln und abzuschließen, wird als Handelsvertreter bezeichnet. Er agiert im Wesentlichen im Namen seines Auftraggebers und kann seine Tätigkeit frei gestalten. Des Weiteren hat er die Möglichkeit, seine Arbeitszeit frei einzuteilen. Im Gegensatz zu einem angestellten Vermittler ist der Handelsvertreter kein weisungsgebundener Arbeitnehmer, der dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Als Handelsvertreter ist man verpflichtet, die handelsrechtlichen Vorschriften gemäß dem Handelsgesetzbuch einzuhalten, wobei Art und Umfang des kaufmännischen Geschäftsbetriebes keinen Einfluss darauf haben. Der Versicherungsvertreter ist eine spezielle Form des Handelsvertreters, für welchen eigene gesetzliche Regelungen gelten.

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