Was versteht man als Vereinbarung über den Informationsaustausch?

Die Vereinbarung über den Informationsaustausch wird fachmännisch auch als Memorandum of Understanding, also Absichtserklärung, bezeichnet. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen zwei Handelspartnern, dass Informationen oder Daten bereits vor einem Vertragsabschluss vereinbart werden, wobei gesetzliche Regelungen und Vorschriften eingehalten werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden sowie auch jene Behörden, die im grenzüberschreitenden Handel von Bedeutung sind, treffen häufig solche Vereinbarungen über den Informationsaustausch. Dadurch sind die Ämter verpflichtet, die notwendigen Informationen weiterzugeben, wenn später Verträge zu einem festgelegten Sachverhalt abgeschlossen werden. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, die nationale Aufsichtsbehörde.

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