Was versteht man unter der Valutaklausel?

Die Valutaklausel stellt eine bestimmte Form der Wertsicherungsklauseln dar. Sie wird auch Währungsklausel genannt. Mit der Valutaklausel sollen Schulden an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ gebunden und dadurch wertbeständig gemacht werden. Außerdem soll die Gefahr der Inflation verringert werden. Bei Abschluss eines Handelsgeschäftes wird der Kaufpreis durch die Valutaklausel an eine fremde Währung gebunden und dadurch beständig gemacht. Die Valutaklausel stellt eine gute Möglichkeit dar, um bei Geschäften mit fremden Währungen Währungsschwankungen auf ein Minimal zu beschränken. Damit die Valutaklausel eingesetzt werden kann, muss die Bezugsgröße mit den vereinbarten Leistungen oder Gütern vergleichbar sein.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?