Was bezeichnet man als Widerrufsrecht bei Versicherungsgeschäften?

Das Widerrufsrecht erlaubt es Versicherungsnehmern, innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages diesen zu widerrufen. Grundsätzlich ist der Tag, an dem der Antrag gestellt wurde, der Beginn der Widerrufsfrist. Um einen Versicherungsvertrag widerrufen zu können, muss man sich schriftlich an die Versicherungsgesellschaft wenden, wobei eine Begründung nicht angeführt werden muss. Der Versicherungsnehmer hat auch einen Monat nach der Zahlung der Erstprämie die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, wenn er vom Versicherer nicht hinsichtlich des Widerrufsrechts belehrt wurde. Das Widerrufsrecht gilt bei den meisten Versicherungsverträgen, wobei es einige Ausnahmen wie zum Beispiel die Lebensversicherung gibt.

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