Was versteht man unter der Erstprämie?
Erst, wenn der Versicherungsnehmer die Erstprämie bezahlt hat, wird auch die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen erbringen. Sollte bereits ein Versicherungsfall eintreten, bevor die jeweilige Erstprämie noch bezahlt wurde, so kann die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsleistung mitunter auch verweigern und nicht erbringen, da auch noch keine Leistung von Seiten des Versicherungsnehmers erbracht wurde.