Was versteht man unter der Erstprämie?

Die Erstprämie stellt die erste Prämie dar, die vom Versicherungsnehmer im Rahmen einer Versicherung zu bezahlen ist. Die Erstprämie stellt somit die erste Zahlung des Versicherers an die Versicherung im Rahmen des Versicherungsverhältnisses dar. Die Begleichung der Erstprämie gilt für die Versicherungsgesellschaft üblicherweise als Bestätigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer.   Erst, wenn der Versicherungsnehmer die Erstprämie bezahlt hat, wird auch die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen erbringen. Sollte bereits ein Versicherungsfall eintreten, bevor die jeweilige Erstprämie noch bezahlt wurde, so kann die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsleistung mitunter auch verweigern und nicht erbringen, da auch noch keine Leistung von Seiten des Versicherungsnehmers erbracht wurde.

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