Was ist ein Übernahmeangebot?

Übernahmeangebote findet man im Aktien- und Wertpapiermarkt. Bei einem Übernahmeangebot gibt ein öffentlicher Bieter ein Gebot ab. Dieses Gebot betrifft die Absicht, über eine Aktien- oder Kommanditgesellschaft die Kontrolle zu besitzen oder diese Gesellschaft zu erwerben. Damit der Interessent den Zuschlag für sein Angebot bekommt, gestaltet der Bieter das Anbot äußerst attraktiv und setzt beim Preis häufig über dem Marktwert an. Die gesetzlichen und detaillierten Regelungen betreffend das Übernahmeangebot findet man im Wertpapier- und Übernahmegesetz WpÜG, das in Deutschland seit dem Jahr 2002 für diese Geschäfte gültig ist. Damit sollen Unternehmen vor Zerschlagung oder Entlassung der Belegschaft usw. geschützt werden.  

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