Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung?

In der Sozialversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung stellt die Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze dar, die bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für die Berechnung der Beitrage herangezogen wird. Das Sozialgesetzbuch stellt hierfür die gesetzliche Grundlage dar. Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird der maximale Höchstbetrag festgelegt, den Versicherte an die jeweilige Versicherung entrichten müssen. Für die Berechnung wird stets vom Bruttoarbeitsentgelt ausgegangen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird immer wieder neu festgelegt, wobei für Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgelder separate Regelungen gelten. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt entsprechend der Bruttolohnentwicklung einmal im Jahr.

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