Was sind Haftpflichtansprüche und woraus ergeben sie sich?

Als Haftpflichtansprüche werden Ansprüche von Dritten bezeichnet, die aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen gestellt werden. Man unterscheidet zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Haftpflichtansprüchen. Mit einer Haftpflichtversicherung können finanzielle Aufwendungen aus Haftpflichtansprüchen abgedeckt werden, sofern diese privatrechtlicher Natur sind. Ausgenommen davon sind Haftpflichtversicherungen, die aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen nach privatrechtlichen und nach öffentlich-rechtlichen Grundlagen gestellt werden. Es werden grundsätzlich nur jene Ansprüche gedeckt, die in der Haftpflichtversicherung auch mitversichert sind. Dabei darf es sich ausschließlich um Ansprüche Dritter handeln. Eigenschäden sind mit der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Haftungsansprüche, die durch den Vertrag begründet werden, zählen nicht zu den privatrechtlichen Ansprüchen.

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