Was bezeichnet man im Versicherungswesen als Gebrauchtpolizze?

Gebrauchtpolizzen gibt es im Versicherungswesen bei Lebensversicherungen. Ein Lebensversicherungsvertrag, den ein Versicherungsnehmer abschließt und diesen an einen Käufer weitergibt, wird als Gebrauchtpolizze bezeichnet. Das heißt, der ursprüngliche Versicherungsnehmer verkauft seinen Lebensversicherungstrag an eine Dritte Person oder eine Gesellschaft, wobei die versicherte Person dieselbe bleibt. Dies ist eine Möglichkeit, um die Kündigung eines Versicherungsvertrags zu verhindern, was für den Versicherungsnehmer mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Verkauft der Versicherungsnehmer die Gebrauchtpolizze an einen Investor, so besteht die Möglichkeit, mehr als nur den Rückkaufswert zu erhalten. Außerdem sind bei Gebrauchtpolizzen auch keine steuerlichen Nachteile zu erwarten.

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