Was versteht man unter dem Verladegeld?

Wird ein Schienenfahrzeug benötigt, um ein Kraftfahrzeug zwangsweise abzutransportieren, so wird hierfür ein Verladegeld verrechnet. Somit ist das Verladegeld eine Art Mitnahmegebühr, die auch für Schwerlasttransporte in Rechnung gestellt wird. Früher wurde das Verladegeld vor allem im Schweizer Raum und im Alpenland eingehoben. Heute gibt es diese Gebühr nur noch teilweise, vor allem bei Transporten über die Alpen. Aufgrund der Alpenkonvention und zugunsten des Umweltschutzes werden die Transporter auf Schienenfahrzeuge aufgeladen. Der Weißblau-Expreß der deutschen Bundesbahn hebt das Verladegeld ein, um den Münchner Verkehrsring zu umfahren und so Staus zu vermeiden und die Umwelt zu schonen.

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