Was ist der Neuwert?

Der Begriff Neuwert kommt bei Sachversicherungen vor und bezeichnet den Wiederbeschaffungspreis eines versicherten Gutes, das sich in einem neuwertigen Zustand befindet. Dabei muss es sich um ein Gut der gleichen Art und Qualität handeln. Sollten Kosten anfallen, um das versicherte Gut wieder zu beschaffen, so gehören auch diese Kosten dazu. Hat der Versicherungsnehmer die Sache selbst hergestellt, so bezeichnet der Neuwert jene Kosten, die für eine Neuherstellung aufgewendet werden müssen. Der Neuwert ist mit dem Neubauwert identisch. Diese Bezeichnung ist bei Wohngebäuden üblich, wobei hierbei auch Nebenkosten wie Planungskosten oder das Architektenhonorar zum Neuwert dazu gezählt werden.

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