Was versteht man unter dem Versicherungswert?

Nach § 51 des VVG stellt der Wert der versicherten Interessen den Versicherungswert dar. Bei versicherten Sachen ist der jeweilige Wert der Sache der Versicherungswert, wobei nach § 52 VVG keine anderen Werte herangezogen werden. Grundsätzlich ist dies der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache bzw. der Wiederherstellungswert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Der Versicherungswert wird durch den Gemeinen Wert, den Zeitwert und den Neuwert definiert. Mit dem Versicherungswert begrenzt das Versicherungsunternehmen die Höhe der Entschädigungsleistung, ähnlich wie mit der Versicherungssumme. Die Versicherung darf im Schadensfall nur Leistungen erbringen, die den Versicherungswert bzw. den versicherten Schaden nicht übersteigen.

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