Was ist das Äquivalenzprinzip?

Für das Äquivalenzprinzip gibt es in den verschiedenen Bereichen unterschiedliche Definitionen. Im steuerlichen Bereich versteht man unter dem Äquivalenzprinzip die Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrages der Einwohner, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Das heißt, dass jeder Bürger, der Leistungen vom Staat erhält und daraus Vorteile erzielt, diese auch selbst finanzieren muss. Die Arbeitswissenschaft bezeichnet den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine den Leistungen entsprechende Bezahlung als Äquivalenzprinzip. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Arbeit nach Schwierigkeitsgraden bewertet und in verschiedene Lohngruppen eingeteilt werden kann. Versicherungen verstehen unter dem Äquivalenzprinzip die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung.

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