Was versteht man unter der Öffentlichen Hand?

Grundsätzlich versteht man unter Öffentlicher Hand alle Körperschaften des öffentlichen Rechts. Neben autonomen Einheiten werden auch alle selbständigen oder öffentlich-rechtlichen Einheiten wie Bund, Länder oder Gemeinden zu den Körperschaften der Öffentlichen Hand gezählt. Die Körperschaften beteiligen sich oder ihr Unternehmen am Wirtschaftsleben. Die Organisation von Körperschaften der Öffentlichen Hand erfolgt öffentlich-rechtlich. Ebenso wird die Handlungsweise durchgeführt. Für jede Körperschaft der Öffentlichen Hand besteht die Pflicht zur Führung eines eigenen Haushaltsplans, in welchem die geplanten Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Unternehmen der Öffentlichen Hand vollziehen häufig Aufgaben für die Öffentlichkeit oder Allgemeinheit, wie zum Beispiel die Stadtwerke, Sozialversicherungen oder Sparkassen.

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