Was bezeichnet man als Indexklausel?

Die Indexklausel ist eine Wertsicherungsklausel. Diese legt fest, dass der Zahlungspflichtige einen Zuschlag zu seiner Geldschuld zahlen muss, wenn bestimmte Preisindizes erhöht werden. Bei den Preisindizes kann es sich um die Lebenshaltungskosten, Baukosten, Effektivlöhne usw. handeln. Der Zahlungspflichtige hat mit der Zahlung des Zuschlags Zeit bis die Zahlung selbst fällig ist. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass die Geldschuld verringert wird, wenn der festgelegte Preisindex verringert wird. Im Versicherungswesen stellt die Indexklausel eine Stabilisierungsklausel dar, die bei Longtail-Geschäften wie der KFZ Haftpflichtversicherung zum Einsatz kommt. Mit der Indexklausel wird hier die Haftung der Deckung der Geldentwertung angepasst.

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