Was versteht man unter Abwehranspruch?

Der Abwehranspruch kommt aus dem Versicherungswesen. Dort wird mit dem Abwehranspruch die Situation bezeichne, die entstehen kann, wenn der Versicherungsnehmer jemanden geschädigt haben soll bzw. dessen Eigentum und der Geschädigte einen Haftpflichtanspruch stellt. In diesem Fall leistet die Haftpflichtversicherung in der Regel den jeweiligen Betrag zur Schadensbehebung.   Die Haftpflichtversicherung prüft aber zunächst, ob der Haftpflichtanspruch gegenüber ihrem Versicherungsnehmer überhaupt gerechtfertigt ist. Stellt sich hierbei heraus, dass dies nicht der Fall ist, so wird die Versicherung alles unternehmen, um den Anspruch abzuwehren. Dazu gehört auch die Ergreifung von rechtlichen Schritten gegen den Geschädigten. Der Abwehranspruch wird hier auch passiver Rechtsschutz genannt.

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