Was versteht man unter Abwehranspruch?
Die Haftpflichtversicherung prüft aber zunächst, ob der Haftpflichtanspruch gegenüber ihrem Versicherungsnehmer überhaupt gerechtfertigt ist. Stellt sich hierbei heraus, dass dies nicht der Fall ist, so wird die Versicherung alles unternehmen, um den Anspruch abzuwehren. Dazu gehört auch die Ergreifung von rechtlichen Schritten gegen den Geschädigten. Der Abwehranspruch wird hier auch passiver Rechtsschutz genannt.