Die fondsgebundene Lebensversicherung zählt, wie der Name schon sagt, zu den Lebensversicherungen und damit zu den Individualversicherungen. Sie unterscheiden sich von den üblichen Lebensversicherungen dadurch, dass das Anlagerisiko des Kapitals nicht beim Versicherer liegt, sondern auf den Versicherungsnehmer übergeht. Dabei ist in der fondsgebundenen Lebensversicherung der Todesfallschutz enthalten, darüber hinaus die Leistungsgarantien, die Ablaufleistung und die Verfügbarkeit des Kapitals. In den letzten Jahren haben die fondsgebundenen Lebensversicherungen eine weitaus höhere Rendite erzielt, als die normalen Lebensversicherungen.
Der Todesfallschutz macht den besonderen Charakter der fondsgebundenen Lebensversicherung aus. Allerdings wird diese Form der Versicherung von den meisten Versicherungsnehmern nicht als Schutz für den Todesfall genutzt, sondern eher als Kapitalanlage, die zudem noch steuerlich begünstigt wird. Die Summe, die im Todesfall gezahlt wird, muss immer mindestens 60 % der zu Lebzeiten eingezahlten Beiträge betragen. Nur damit wird der Vertrag auch steuerlich anerkannt. Im Todesfall wird dann entweder die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder es wird das Fondsguthaben an die Hinterbliebenen gezahlt, falls dieses die vereinbarte Summe übersteigt.
Wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig über sein Kapital verfügen möchte, so wird bei der kapitalgebundenen Versicherung nicht der so genannte Rückkaufswert ausgezahlt, sondern es werden die Fondsanteile wertmäßig zum Tageskurs ermittelt. Dieser Betrag kann dann ausgezahlt werden.
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