Alte Genossenschaftswohnung – günstiger als Miete
Bei einer Genossenschaftswohnung ist in der Regel ein Einmalbetrag zu erlegen. Bei Wohnungen von Genossenschaften ist dieser Betrag oftmals überaus hoch. Aber nicht immer. Denn bei älteren Genossenschaftswohnungen ist dieser Betrag meist von den Vormietern bereits ausbezahlt. Die Genossenschaftswohnung kann in diesem fall sehr günstig übernommen werden und bietet zudem auch noch eine sehr geringe Miete, da sie gefördert wurde. Oftmals sind diese Wohnungen dann sogar vergleichsweise groß, sodass man eine vergleichbare Mietwohnung niemals zu diesem Preis erhalten würde. Leider sind Genossenschaftswohnungen in Miete jedoch auch nur sehr selten zu bekommen, da sie natürlich auch sehr vergriffen werden. Um an eine solche Wohnung zu kommen, kann es sich lohnen, verschiedene Genossenschaften schon im Vorhinein zu kontaktieren und nachzufragen, ob demnächst Wohnungen frei werden.