Mietrecht Renovierung

Einrichtungsgegenstände werden gleich wie die Mietwohnung nur zur Verfügung gestellt. Entspricht die gemietete Wohnung nun nicht den Vorstellungen, so wäre eine Renovierung oder Sanierung angebracht. Jedoch sollten Sie vor solchen Vorhaben immer den Wohnungseigentümer also den Vermieter kontaktieren und mit ihm absprechen welche Änderungen möglich und überhaupt auch gewünscht werden. Damit vermeiden Sie unnötige Streitigkeiten mit dem Vermieter. Dabei sollten Sie auch entstehende Ansprüche die durch den Umbau und Renovierung entstehen in einen neuen Mietvertrag regeln. Wenn Sie aus der Mietwohnung wieder ausziehen können Sie so eine Ablöse für die Kosten die durch die Renovierung entstanden sind verlangen. Sehr beliebte Renovierungsmaßnahmen sind die optischen Verschönerungen der Räume wie neu ausmalen oder das neu verlegen eines Fußboden und auch eine Renovierung der Küche. Sprechen Sie unbedingt mit dem Vermieter bevor Veränderungen an dem Erscheinungsbild der Mietwohnung gemacht werden. Es kann nämlich auch sein, dass der Vermieter mit den Veränderungen ganz und gar nicht einverstanden ist und daher auch eine Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes der Wohnung verlangt. Dies würde wieder für Sie sehr hohen Kosten bedeuten. Mietminderung durch Renovierung Da die Kosten von Renovierungsmaßnahmen sehr hoch werden können, könnten Sie nach Rücksprache mit dem Vermieter auch über eine Mietminderung Reden. Dadurch dass der Vermieter keine Kosten bei den Renovierungsarbeiten hat und Sie sämtliche Arbeiten und Kosten übernehmen besteht die Möglichkeit im Gegenzug auf eine Minderung der Mietkosten zu sprechen. Werden Renovierungsmaßnahmen nicht mit dem Vermieter im Vorhinein abgesprochen, kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Urzustand zum Mietbeginn wiederhergestellt wird. Des Weiteren kann der Vermieter auch die Rückgabe der bereits bezahlten Kaution für die Wohnung verweigern.

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