Was wird in der Versicherungsbranche als Vorsatz bezeichnet?

Vorsatz ist im Versicherungswesen mit grober Fahrlässigkeit zu vergleichen. Dabei geht es darum, dass Handlungen oder Taten mit bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden, und der Ausführende sich deren möglichen Folgen bewusst ist. Das heißt, es wird vorsätzlich gehandelt. Vorsatz ist eine der Ausnahmen, für welche kein Versicherungsschutz gewährt wird. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Versicherung es sich handelt. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden von keiner Versicherung gedeckt. Schäden, die aus vorsätzlichen Handlungen resultieren, müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden, wobei unter Umständen weitere Strafen oder Maßnahmen folgen können.

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