Was wird als Wildschaden bezeichnet?

In der  KFZ Teilkaskoversicherung ist auch ein Wildschaden enthalten. Dabei handelt es sich um einen Schaden, der bei einem bewegten Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Haarwild entsteht. Das Bundesjagdgesetz zählt unter Anderem Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Rehwild, Fuchs, Luchs, Marder, Iltis, Wiesel und viele weitere Tiere zum Haarwild. Nicht eingeschlossen beim Wildschaden sind Schäden durch Nutz- oder Haustiere. Damit ein Wildschaden von der Versicherung übernommen wird, muss es sich somit um Haarwild handeln. Außerdem muss das Fahrzeug bewegt werden, wenn die Kollision stattfindet. Schäden durch Wild an stehenden Fahrzeugen werden nicht als Wildschaden bezeichnet.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?