Was versteht man unter einer Montageversicherung?

Alle Sachen, die in einem Versicherungsschein oder in einem Versicherungsvertag aufgeführt sind, werden in der Montageversicherung als versicherte Sachen bezeichnet. Zu den möglichen versicherten Sachen können Montageobjekte, Maschinen, elektrische Einrichtungen usw., aber auch Reserveteile gezählt werden, die zum Montageobjekt gehören. So können mit der Montageversicherung Geräte, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Gerüste, Masten, Baubuden usw. als Montageausrüstung versichert werden. Des Weiteren können mit einer besonderen Vereinbarung auch fremde Sachen durch die Montageversicherung abgesichert werden. Für andere Sachen ist es erforderlich, besondere Vereinbarungen mit dem Versicherer zu treffen, damit diese in der Montageversicherung aufzufinden sind. Beispiele hierfür sind Autokrane, schwimmende Sachen oder Eigentümlichkeit von Montagemitarbeitern.

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