Was versteht man unter einem Zeitmietvertrag?

Wird ein Mietverhältnis bzw. ein Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit befristet abgeschlossen, so spricht man von einem Zeitmietvertrag. Bis September 2001 gab es neben dem echten, qualifizierten Zeitmietvertrag auch den einfachen, unechten Zeitmietvertrag. Dieser wurde allerdings abgeschafft. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die rechtliche Grundlage des Zeitmietvertrags. Damit ein Zeitmietvertrag zustande kommen kann, ist der Vermieter verpflichtet, einen Grund anzugeben, warum eine Vertragsbefristung vereinbart wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Mieträume nach der vereinbarten Mietdauer von Familienangehörigen bezogen werden oder wenn die Mieträume nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit beseitigt, verändert oder instandgesetzt werden.

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