Was sind umlagefähige Kosten?

Bei der Jahresabrechnung, die Hausverwalter für alle Eigentümer einer Gemeinschaft jedes Jahr für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellen müssen, muss dieser umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten berücksichtigen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören zum Beispiel die Grundsteuer oder die Heizkosten, sofern eine Zentralheizungsanlage vorhanden ist. Des Weiteren werden auch die Kosten für die Hausreinigung, die Müllkosten, die Wasserkosten, die Abwasserkosten, die Kosten für die Gartenpflege, die Hausmeisterkosten, die Kosten für den Schornsteinfeger und den Winterdienst und jene für die Straßenreinigung zu den umlagefähigen Kosten gezählt. Auch Beträge, die für die Hausversicherung aufgebracht werden müssen, sind umlagefähig. Das heißt, all diese Kosten werden anhand eines Verteilungsschlüssels auf alle Eigentümer der Anlage aliquot aufgeteilt.

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