Was versteht man unter Eigentum?

Als Eigentum wird jene Sache bezeichnet, über welche jemand frei bestimmen und verfügen darf. Der Besitzer von Eigentum wird Eigentümer genannt. Dieser kann Dritte von seinem Eigentum ausschließen, sofern Rechtsordnungen oder Gesetze nicht übertreten werden. Der Erwerb von Eigentum kann durch Kauf, Erbe oder Übereignung erfolgen. Eigentum wird rechtlich geschützt, wodurch im Falle von Missachtung Ausgleichs- und Abwehrrechte durch den Eigentümer geltend gemacht werden können. Man unterscheidet drei Formen. Es gibt das Alleineigentum, das Gesamteigentum und das Treuhandeigentum. Für jedes Eigentum besitzt der Eigentümer unbeschränkte und grundsätzliche Herrschaftsgewalt. Ihm steht es frei, mit seinem Eigentum zu machen, was er möchte.

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