Was ist eine Eckwertzusage?

Eine Eckwertzusage wird im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, bAV, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, gewährt. Maßgeblich dafür, ob eine Eckwertzusage gegeben wird oder nicht, ist das Einkommen, auch als Richteinkommen bezeichnet. In diesem Zusammenhang besagt die Eckwertzusage, dass pro Dienstjahr ein definierter Zusatzbetrag gewährt wird. Wie hoch die tatsächliche Versorgungsleistung ist, hängt vom Verhältnis des ruhegeldfähigen Gehalts des Begünstigten zum Richteinkommen ab. Für die Ermittlung des Richteinkommens hält man sich an eine dynamische Größe. Diese kann zum Beispiel eine bestimmte Gehaltsstufe sein oder aber die Beitragsbemessungsgrenze wird häufig als Richteinkommen herangezogen. Der Begünstigte erhält durch die Eckwertzusage somit eine höhere Summe.

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