Der Begriff Schlussanteil wird von Versicherungen verwendet. Dabei handelt es sich um einen Gewinn. Dieser wird allerdings nicht über die Versicherungsdauer gezahlt. Die Auszahlung des Schlussanteils an den Versicherten erfolgt erst, wenn die Versicherungsbindung beendet ist. Da der Schlussanteil erst am Ende der Bindung ausbezahlt wird, erhöht sich dieser automatisch mit der Länge der Versicherungszeit. Der Schlussanteil ergibt sich aus dem Gewinn der Anlage der Beitragszahlungen. Für den Versicherten können durch die Auszahlung eines Schlussanteils Vor- und Nachteile entstehen, vor allem in steuerlicher Hinsicht. Die Auszahlung eines Schlussanteils erfolgt bei kapitalbildenden Versicherungen, in erster Linie bei Lebensversicherungen.
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