Bei Sachversicherungen wird der Begriff Totalschaden verwendet. Damit werden Schäden bezeichnet, die aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr repariert oder behoben werden können. Besonders häufig gibt es Totalschaden in der Kraftfahrzeugversicherung, wenn es nicht mehr rentabel ist, ein Fahrzeug nach einem Unfall zu reparieren. Es gibt den technischen Totalschaden und den wirtschaftlichen Totalschaden. Beim technischen Totalschaden ist das Fahrzeug derart beschädigt, dass die Wiederherstellung des früheren Zustandes unmöglich ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur mehr kostet als der Zeitwert, Neuwert oder Gemeine Wert des Fahrzeuges, wobei grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert herangezogen wird.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren: