Vorsicht vor der Spekulationsfrist bei Immobilien
Oftmals werden Grundstücke, die noch auf Grün- oder Ackerland gewidmet sind, in der Hoffnung gekauft, dass diese bald in Baugrundstücke umgewidmet werden und somit um ein Vielfaches im Wert steigen. Danach könnte man die Grundstücke mit großem Gewinn verkaufen. So zumindest die Theorie. Denn der Gesetzgeber hat dieser Taktik einen Riegel vorgeschoben. Durch die Spekulationsfrist ist der Grundstückseigner nämlich nicht berechtigt, das Grundstück vor dem Ende der Spekulationsfrist zu verkaufen.