Kfz Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist in der EU weitgehend gleich vorgeschrieben, unterschiede gibt es dennoch von Land zu Land und zeigt sich in der Höhe der Deckungssumme für die Höchst Schadensfälle. Schadenersatzpflichtig ist normalerweise der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Da aber nicht jeder Fahrer eine Versicherung abschließt, wird dies durch einen einfachen „Trick“ bewerkstelligt. Jedes Auto welches sich im Straßenverkehr befindet muss eben diese Kfz Haftpflichtversicherung abschließen und somit ist im Straßenverkehr nicht nur der Fahrer sondern auch der Fahrzeughalter Schadensersatz pflichtig. Der Vorteil daran ist, dass es immer jemanden gibt, der eben über eine Haftpflichtversicherung verfügt und somit für den entstandenen Schaden aufkommt. Bei einer Kfz Haftpflichtversicherung kommt die Versicherung für Personenschäden, sprich sowohl für die Heilungskosten, als auch für die Rente oder die Invalidität auf. Für Sachschäden wie zum Beispiel die Reparatur an anderen Fahrzeugen, oder Objekten die beschädigt wurden (zum Beispiel Leitplanken), aber auch für immaterielle Schäden wie zum Beispiel Schmerzensgeld. Jede Haftpflichtversicherung hat eine so genannte Deckungssumme im Versicherungsvertrag angegeben. Diese Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungssumme für einen Versicherungsfall. Die Deckungssummen sind von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland betragen die Mindestdeckungssummen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. Hier lohnt es sich allerdings sich ein Vergleichsangebot der Versicherung einzuholen wie hoch der Tarif ist bei einer erhöhten Deckungssumme, wenn nämlich die Schadenshöhe die Deckungssumme überschreitet, so ist der Versicherungsnehmer selbst über die Differenz Zahlungspflichtig. Die oben genannten Summen klingen auf den ersten Blick vielleicht utopisch, wenn man nun aber überlegt wie Hoch der Sachschaden und Personenschaden ist, wenn man mit einem Bus oder einer Bahn kollidiert und man für eben dieses Fortbewegungsmittel die Reparaturkosten und für dessen Insassen die Heilungskosten bzw. Invaliditätskosten tragen muss, so kann man sehr schnell an die Grenzen dieser Deckungssummen gelangen. Für diesen Versicherungsschutz ist natürlich auch eine monatliche Prämie fällig. Was die Höhe der monatlichen Prämie bzw. den Tarif dafür bestimmt bzw. beeinflusst, darauf wollen wir nun näher eingehen. In vielen Ländern gibt es für die Versicherung ein so genanntes Bonus Malus System. Das heißt je nachdem wie lange der Vertrag des Fahrzeughalters bereits schadensfrei läuft, wird er in eine bestimmte Prämienstufe eingestuft. Diese kann bei Schadensfreiheit nur 75 % der Normalprämie entsprechen oder aber auch bei besonderer Häufigkeit von Schäden bis zu 260 % der Normalprämie betragen. Abgesehen davon wird die Höhe der Prämie aber auch von anderen statistischen Merkmalen beeinträchtigt. Wie zum die Typklasse des Fahrzeuges bzw. der Regionalklasse (Schadenshäufigkeit eines bestimmten Gebietes). Einige weitere Faktoren können auch bestimmte Risikoeinschätzungen des Versicherungsnehmers darstellen wie zum Beispiel das Alter des Versicherungsnehmers, Fahrzeugalter, Beruf – da es eventuelle Sondertarife geben kann, Jährliche Fahrleistung und vieles mehr.

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