Was versteht man unter einer Mietminderung?

Der zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossene Mietvertrag enthält sämtliche rechtlichen und gesetzlichen Regelungen, welche Pflichten und auch Rechte beide Parteien haben bzw. erfüllen müssen. Treten an einem Haus oder einer Wohnung bestimmte Mängel auf oder bestehen diese bereits, so hat der Mieter in der Regel das Recht auf eine Mietminderung. Er kann dann, unter Einhaltung bestimmter Regeln, eine geringere Miete bezahlen. Dazu ist er berechtigt, solange der Vermieter seine Pflicht zur Erhaltung eines gebrauchsfreien Zustands der Wohnung nicht nachkommt. Die Mietminderung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Mängel bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt waren oder der Mieter selbst dafür verantwortlich ist.

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