Wie kommt ein Mietvertrag zustande?

Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter ausgehandelt. Er kommt zustande, wenn sich beide Vertragspartner über den wesentlichen Inhalt des Mietvertrages einig sind. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter und den Vermieter wird der Vertrag wirksam. Das heißt, der Mieter hat das Recht, das gemietete Objekt zu nutzen. Im Gegenzug dazu hat er auch die Pflicht, den vereinbarten Mietpreis zu den vereinbarten Terminen rechtzeitig an den Vermieter zu bezahlen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages und der Überlassung des gemieteten Objektes kommt somit der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.

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