Was versteht man unter der Zahlungspflicht von Versicherungsnehmern?

Die Zahlung der vereinbarten Beiträge stellt für den Versicherungsnehmer eine Pflicht dar, die Zahlungspflicht. Mit der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages gibt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung bekannt, die Prämien zum vereinbarten Zeitpunkt in der festgelegten Höhe zu bezahlen. Neben der Versicherungsprämie ist der Versicherungsnehmer auch dazu verpflichtet, die Versicherungssteuer zu bezahlen. Die Zahlungspflicht gilt auch bei der Erstprämie, wobei der Versicherer bei Nichtzahlung dieser das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsnehmer kann sich der Zahlungspflicht entziehen, wenn die Beiträge um mehr als 5 % des letzten Beitrages steigen, indem er den Vertrag auflöst.

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