Wie kann der Mieter den Mietzweck ändern?

Für ein Mietobjekt wird im Mietvertrag der Mietzweck festgehalten. Der Mieter kann also ein Mietobjekt, welches als Wohnung gedacht ist, nur als Wohnung nutzen. Möchte dieser die Wohnung allerdings zu einem späteren Zeitpunkt als Büro nutzen, so ist dies nur möglich, wenn der Vermieter der Änderung des Mietzwecks zustimmt. Der Vermieter ist hierzu allerdings nicht verpflichtet und kann die Nutzungsänderung verweigern. Ignoriert der Mieter dies, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Somit zählt die Änderung des Mietzweckes zu den wichtigen Bestandteilen von Mietverträgen, welche nur mit der Zustimmung und dem Einverständnis des Vermieters erfolgen kann.

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