Was ist die Maklerkammer?

Lange Zeit schrieb das Börsengesetzt die Bildung einer Maklerkammer vor. Dabei handelte es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts, welcher öffentlich-rechtlich bestellte, vereidigte Kursmakler angehörten. Da der amtliche Handel abgeschafft und ein einheitlich regulierter Markt geschaffen wurde, wurde auch die Pflicht zur Bildung einer Maklerkammer aufgelöst. Zu den Aufgaben der Maklerkammer gehörte zum Beispiel die Bestellung oder Entlassung von Kursmaklern. Des Weiteren erfolgte eine Anhörung der Maklerkammer durch die Geschäftsführung der Börse vor der Aufteilung der Geschäfte an die einzelnen Kursmakler. Als eigenständige und voll rechtsfähige Körperschaft bestand die Maklerkammer aus der Mitgliederversammlung und dem Vorstand.

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